Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine in Deutschland bestehende soziale Leistung (Sozialhilfe) zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, gesetzlich geregelt im gleichnamigen dritten Kapitel des SGB XII.
Kinder, die HLU erhalten, sind unter15 Jahre alt, leben z. B. in Bedarfsgemeinschaften mit Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt und können ihren Lebensunterhalt, vor allem aus Unterhalsansprüchen und Kindergeld, nicht sicherstellen.