Jugendhilfeplanung in Schweinfurt
Jugendhilfeplanung in Schweinfurt
Im Zuge der Implementierung der Jugendhilfeplanung im Jahr 2001 hat die Stadt Schweinfurt einen Unterausschuss Jugendhilfeplanung gemäß der Satzung für das Jugendamt installiert, der zur Vorberatung von Beschlüssen für den Jugendhilfeausschuss dient.
In der ersten Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung eines jeden Jahres werden Empfehlungen zur Prioritätensetzung für das laufende Jahr gegeben und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Im Jugendhilfeausschluss der Stadt Schweinfurt beschlossen am 12.03.2025.
Prioritäten, die Unterstützung finden sollen
- Stärkung der Familien (individuelle) Unterstützungsangebote für Eltern zur Förderung von Erziehungskompetenzen und vorhandenen Ressourcen, Sprach- und Lesebildung fördern
- Unterstützung von Kindern / Jugendlichen – Präventionsangebote unterstützen, Räume schaffen, Sozial-/ Medienkompetenz fördern
- Kindertagesbetreuung
Bedarfsgerechter Ausbau unter Berücksichtigung der besonderen Herausforderungen von Migration und Integration mit dem Fokus auf Sprachbildung - Das erarbeitete „Maßnahmenkonzept KITA“ für den gesamten Bereich der Jugendhilfe weiterentwickeln, um die schwierige Fachkräftesituation zu mildern und um Einrichtungen und Fachkräfte zu unterstützen.
- Unterstützung von Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an Platzkapazitäten in der stationären Jugendhilfe. Dies insbesondere im Bereich der Inobhutnahmen und der Unterbringung besonders herausfordernder Einzelfälle. Außerdem die Unterstützung von Maßnahmen, die den ungedeckten Bedarf im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. der Kinder- und Jugendpsychiater decken.
- Vorbereitung der Verwaltung: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) / Inklusion und Barrierefreiheit in allen Aufgabenfeldern berücksichtigen / implementieren
Maßnahmen, die Unterstützung finden sollen
Zudem sollen diese Maßnahmen und Themen Berücksichtigung finden:
Planung der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder (GaFöG)
Ab 2026 wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler durch das Gesetz zur Förderung von Kindern im Ganztag (GaFöG) eingeführt, der auch einen Großteil der Ferien abdeckt. Die derzeitigen Angebote könnten den erwarteten Bedarf nicht decken. Eine Steuerungsgruppe arbeitet an Lösungen. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Stadt Schweinfurt) trägt nach §§ 79, 80 SGB VIII die Gesamt- und Planungsverantwortung, um rechtzeitig ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu schaffen.
Beratungs- und Unterstützungsangebote weiterentwickeln
Die vorhandenen Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche sollen über die geschaffenen Wege (Familienwegweiser) weiter bekannt gemacht und weiterentwickelt werden. Inklusive der Möglichkeit für freie Träger und Kooperationspartner, ihre Angebote dort zu veröffentlichen.
Berücksichtigung der Erfordernisse einer heterogenen Gesellschaft in der Jugendhilfe
Die Schweinfurter Bevölkerung ist geprägt von einer hohen Vielfalt, verschiedenen Bedürfnissen und Hintergründen die es zu berücksichtigen gilt.
Internationale Jugendarbeit fördern
Internationale Jugendarbeit ist ein wichtiger Bereich innerhalb der Jugendhilfe, der sich darauf konzentriert, jungen Menschen Erfahrungen und Lernmöglichkeiten im internationalen Kontext zu bieten. Interkulturelles Lernen dient der Friedens- und Verständigungsarbeit.