Grundsätze der Jugendarbeit

Gesetzliche Grundlagen

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz beschreibt in § 11 die Inhalte und Aufgaben der Jugendarbeit. Es verpflichtet die öffentlichen Träger, ein ausreichendes und ansprechendes, an den Bedürfnissen junger Menschen orientiertes Angebot bereit zu halten. Dieses Angebot soll möglichst allen jungen Menschen ein breites Erfahrungsfeld bieten, welches ihnen Raum zur persönlichen Entfaltung läßt. Durch die Gemeinschaft mit Gleichaltrigen besteht die Möglichkeit, selbständig nach eigenen Interessen und Vorstellungen tätig zu werden. Jugendarbeit ist somit auch ein ideales Übungsfeld für soziales Lernen, Übernahme von Verantwortung, Erlernen von Toleranz, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Teilnahme am gesellschaftlichen Zusammenleben.

Schwerpunkte

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

  • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit 
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit 
  • Internationale Jugendarbeit 
  • Kinder- und Jugenderholung 
  • Jugendberatung

Ziele

Die Schwerpunkte der Jugendarbeit verfolgen die Ziele: 

  • Erhaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit der verbandlichen Jugendarbeit und Förderung des ehrenamtlichen Engagements 
  • Sicherung einer ausreichenden Infrastruktur an außerschulischen Betreuungs- und Förderangeboten für junge Menschen, besonders mit Blick auf die Altersgruppe der 10 bis 16-Jährigen 
  • Weiterentwicklung der offenen Jugendarbeit in den Kommunen 
  • Entwicklung neuer Formen und Konzepte einer stärker sozialräumlich ausgerichteten präventiven und aufsuchenden Jugendarbeit, insbesondere im Hinblick auf benachteiligte und problembelastete Jugendliche 
  • verstärkte Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen, Bedürfnisse und Probleme der verschiedenen Alters- und Zielgruppen, insbesondere der Belange ausländischer Jugendlicher, junger Aussiedler und Zuwanderer sowie der Belange von Mädchen und jungen Frauen.

Jugendarbeit beteiligt junge Menschen im Rahmen ihrer altersgemäßen Möglichkeiten, ist an den Grundsätzen der Subsidiarität (Vorrangigkeit) der freien Träger orientiert und ist ein wichtiges Handlungs- und Lernfeld. Sie findet grundsätzlich auf freiwilliger Basis statt und lebt von Mitbestimmung und Engagement.