Bestehenden und mögliche Formen der institutionellen Zusammenarbeit
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Problemen der Kinder- und Jugendhilfe und stellt somit die Basis der institutionellen Zusammenarbeit dar.
Der Ausschuss sollte sich regelmäßig mit den unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit beschäftigen (siehe auch 11.3.) und diese initiieren.
Ansprechpartner
Die unterschiedlichen Institutionen (Vorschuleinrichtungen, Schule, Polizei etc.) benennen einen Ansprechpartner, der sich um die Vernetzung/Zusammenarbeit kümmert.
Gegenseitige Beteiligung an Dienstbesprechungen
Bei Notwendigkeit sollten die Ansprechpartner der Institutionen Gelegenheit haben, an Dienstbesprechungen, Teamkonferenzen oder Lehrerkonferenzen teilzunehmen (siehe auch 11.3.).
Kooperation bei Aktionen der Kinder- und Jugendarbeit
Eine zeitlich befristete Aktion z.B. in einem Stadtteil trägt zur Zusammenarbeit bei, bei der das „Wir-Gefühl“ verstärkt wird.
Themenbezogene Arbeitskreise
Zu den unterschiedlichen Aspekten der Kinder- und Jugendarbeit sind Arbeitskreise zu errichten. Eine kontinuierliche Teilnahme trägt zum Erfolg bei.
Stadtteilkonferenzen
An diesen sollten alle Institutionen, die sich um die Entwicklung und Förderung der Heranwachsenden bemühen, Mitglied sein. Regelmäßige Konferenzen (2x im Jahr) und kontinuierliche, verpflichtende Teilnahme ist Grundvoraussetzung.
Um dies zu gewährleisten, ist eine Fachkraft mit der Durchführung solcher Stadtteilkonferenzen zu beauftragen.
Stadtteilkonferenzen sind eine herausragende Möglichkeit, die Kinder- und Jugendarbeit effektiv und kompetent zu bündeln.
Ein solches Netzwerk bietet den Rahmen, Hilfsangebote aufeinander abzustimmen und so miteinander zu verzahnen, dass für die Hilfesuchenden/Betroffenen ein optimales Gesamthilfesystem zur Verfügung steht.
Neustrukturierung
Im Rahmen eines guten Netzwerkmanagements könnte auch die Neustrukturierung von Programmen und Angeboten oder zumindest Teilen davon gemeinsam entwickelt werden:
Einrichtungen mit gleichen oder weitgehend gleichen Angeboten/ Zielgruppen könnten sich gemeinsam Gedanken machen über eine
a) vollständige Aufteilung des Angebots/der Zielgruppen oder
b) eine teilweise Aufteilung des Angebots/der Zielgruppen.
Zusatzkooperationen
Zusatzkooperationen könnten sich dann etwa auch beziehen
- auf die Entwicklung zukünftiger Angebote,
- den Austausch über Erfahrungen und Ergebnisse bei der Entwicklung neuer Angebote,
- gegenseitige Angebots- oder Programmergänzungen.

