Grundsätzliches zur Vernetzung in der Jugendhilfe
Grundsätze
Vernetzung und Kooperation sind gerade in der Jugendhilfe ein Gebot der Stunde und eine schlichte Notwendigkeit, wenn wir unserem Auftrag gerecht werden wollen, den jungen Menschen und ihren Familien die jeweils richtige Unterstützung zeitgerecht, bedarfsentsprechend, wirtschaftlich und effektiv zur Verfügung zu stellen.
Träger
Markenzeichen der Jugendhilfe ist die Pluralität von freien Trägern mit unterschiedlicher Wertorientierung und einer Vielzahl an Methoden und Arbeitsformen. Kirchen, Jugend- und Wohlfahrtsverbände tragen auf allen Ebenen zu einem differenzierten Leistungsangebot der Jugendhilfe bei. Ein komplexes Trägergefüge, das flankiert wird durch eine Vielzahl öffentlicher Stellen und Behörden, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, darf jedoch nicht zu Reibungsverlusten, Konkurrenzdenken und Effizienzeinbußen führen.
Kräfte und Ressourcen
Die Bündelung der vorhandenen Kräfte und Ressourcen ist nicht nur ein Gebot im Hinblick auf die engen finanzpolitischen Rahmenbedingungen. Sie ist auch eine Notwendigkeit im Hinblick auf das Ziel, von Anfang an die Hilfe mit den besten Erfolgsaussichten - ggf. in Kombination von verschiedenen Arbeitsansätzen - zu erbringen. Dies setzt voraus, dass die unterschiedlichen Institutionen über den eigenen Tellerrand hinausblicken, dass sie ihre Kooperationspartner und deren Aufgabenstellungen und Möglichkeiten kennen, und dass sie - wenn sie an die Grenzen ihrer eigenen Möglichkeiten stoßen - den jungen Menschen an die geeignete, im Einzelfall kompetente Stelle weiter vermitteln.
Kontaktpflege
Eine kontinuierliche Kontaktpflege und generelle Absprachen zur Zusammenarbeit sind notwendig, damit auch im Einzelfall rasch, konsequent und ohne Reibungsverluste gehandelt werden kann.
Kooperationspartner
Ebenso vielfältig wie die Arbeitsbereiche der Jugendhilfe sind auch ihre Schnittstellen und ihre Kooperationspartner. Zu nennen sind hier insbesondere und ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit die Kindertageseinrichtungen, die Beratungseinrichtungen, die Schulen, die Arbeitsverwaltung, die Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Gerichte und Ordnungsbehörden.
Vernetzungsfelder
Einige Vernetzungsfelder sollen beispielhaft hervorgehoben werden:
Kindertagesstätten Modellversuch
Für Kindertagesstätten als familienunterstützende und ergänzende Einrichtungen bietet Vernetzung mit den vorhandenen sozialen und erzieherischen Einrichtungen vor Ort die Möglichkeit, auf unterschiedliche Problemlagen von Kindern vor allem präventiv angemessen reagieren zu können. Das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) führte einen Modellversuch „Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten“ durch, der eine bessere Vernetzung von Kindertagesstätten mit Jugendämtern, Beratungsstellen, psychosozialen Diensten und anderen relevanten Einrichtungen anstrebt.
Die Vernetzung zielt hier insbesondere auf eine Verbesserung der Kooperation mit gegenseitiger Unterstützung und kollegialer Beratung sowie eine zügigere und „treffendere“ Weitervermittlung hilfebedürftiger Kinder. Der Modellversuch dient sowohl der Ermittlung von Barrieren und Hemmnissen, die Vernetzung erschweren, als auch der Erfassung von Rahmenbedingungen, die Kooperation begünstigen. Grundsätzlich erwartet man von dem Modellversuch vor allem auch eine Verdeutlichung der positiven Konsequenzen für Kinder und Eltern, die sich aus der Vernetzung von Kindertagesstätten mit psychosozialen und anderen Dienste ergeben können.
Weitere Vernetzungen ergeben sich insbesondere:
Beratungsstellen
- Erziehungsberatungsstellen werden bei familiären oder erzieherischen Problemlagen oft als erste Anlaufstelle in Anspruch genommen. Häufig werden in den Erziehungsberatungsstellen die ersten Weichenstellungen für spätere Hilfeprozesse vorgenommen.
- Eine Bündelung der Ressourcen erwartet man vor allem auch durch das Rahmenkonzept „Krisenintervention im Verbund der Jugendhilfe“. Ziel ist insbesondere die Erbringung interdisziplinärer Kooperationsleistungen durch die Verbundpartner in Not- und Krisensituationen.
Schule
- Zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule werden in Bayern ca. zehn bis zwölf Modellprojekte an Brennpunktschulen durchgeführt. Dabei soll eine sozialpädagogische Fachkraft in der Schule präsent sein, um mit den Schülerinnen und Schülern zu arbeiten und bei Eskalationen (z.B. Gewalt) sofort eingreifen zu können. (siehe auch 11.3.)
berufsbezogene Jugenhilfe
- Im Rahmen der berufsbezogenen Jugendhilfe kommt der Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung eine besondere Bedeutung zu. Mit dem derzeit laufenden Modellprojekt „kooperative Wege zur beruflichen und sozialen Integration benachteiligter Jugendlicher“ sollen neue Wege der Zusammenarbeit und zur Finanzierung von Maßnahmen der berufsbezogenen Jugendhilfe erschlossen werden.
Kooperationsstrukturen
- Verstärkte Kooperation im Sinne der Ressourcenbündelung hängt nicht nur vom „Sich-gegenseitig-Kennen“ ab, sie erfordert auch entsprechende Strukturen. Mit dem Auftrag zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften, der Verpflichtung zur Beteiligung freier Träger an der Jugendhilfeplanung und der Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen und Einrichtungen enthält das Kinder- und Jugendhilfegesetz bereits ein Instrumentarium und einen Auftrag zur Zusammenarbeit in generellen Fragen. Für einzelfallbezogene Entscheidungen garantiert das Hilfeplanverfahren das interdisziplinäre Zusammenwirken verschiedener Fachrichtungen und die Hinzuziehung beteiligter Stellen, Dienste und Einrichtungen.

