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ALG I und HLU

ALG I für Kinder und Jugendliche (0-18 Jahre)

Von 540 (Vorjahr 596) ALG I Beziehern haben 158 (Vorjahr 195) Kinder. Wie viele Kinder diese haben, ist nicht ersichtlich.
Von den 158 ALG I Beziehern, die Kinder haben, beziehen 82 (Vorjahr 78) ergänzend ALG II (Aufstocker).
Erfasst werden bei ALG I Beziehern sind nicht nur Kinder unter 18 Jahren, sondern alle Kinder i.S. § 32 Einkommensteuergesetz, also alle Kinder, die auf der Lohnsteuerkarte stehen, für die es auch noch Kindergeld gibt. Das sind Kinder, die noch in Schul- oder Berufsausbildung sind, bis zum Alter von 25 sowie arbeitslose Kinder bis 21 Jahre. Außerdem, aber das sind Einzelfälle, schwerbehinderte Kinder ohne Altersgrenze.

Stand: 31.12.2011

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)

Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine in Deutschland bestehende soziale Leistung (Sozialhilfe) zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, gesetzlich geregelt im gleichnamigen dritten Kapitel des SGB XII.
Kinder, die HLU erhalten, sind unter 15 Jahre alt, leben z. B. in Bedarfsgemeinschaften mit Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt und können ihren Lebensunterhalt, vor allem aus Unterhaltsansprüchen und Kindergeld, nicht sicherstellen.

AltergruppeAnzahl d. KinderAnzahl der Kinder im SozialraumStatus je Kind
0 - unter 3 Jahre0
3 - unter 6 Jahre1 Oberndorf/Hafen1 x deutsch
6 - unter 14 Jahre6 Innenstadt/SW Süd, Oberndorf/Hafen,
Musikerviertel/NW-licher Stadtt.,
Deutschhof
5 x deutsch,
1 x ausländisch

14 - unter 18 Jahre 5 Innenstadt/SW Süd,
Oberndorf/Hafen,
Gartenstadt/Nördlicher Stadtteil,
Deutschhof
5 x deutsch
Summe12

Stand: 31.12.2011