Jugendfreizeitstätten - Jugendzentren und Jugendtreffs
Übersicht
Jugendzentrum Friedrich-Rückert-Bau "Treffpunkt Theorema"
Martin-Luther-Platz 20
Jugendkulturhaus "Stattbahnhof"
Alte Bahnhofstr. 8-12
Jugendhaus Franz-Schubert-Straße
Franz-Schubert-Str. 26
Freizeiträume Bergl
- „Café Morrison“(Jugendtreff)
Oskar-von-Miller-Str. 62 - „Die Scheibe“ (Kindertreff)
Hermann-Barthel-Str. 1
Jugendbegegnungsstätte Euerbacherstraße
Euerbacher Str. 23c
Offener Jugendtreff "Kom,ma"
Schultesstr. 21
Jugendtreff Deutschhof (geschlossen)
Feuerbergstr. 61
Jugendtreff Dreieinigkeit
Florian-Geyer-Str. 5
Jugendkeller "PULK"
Luitpoldstr. 1
Jugendräume Oberndorf
Pfarrgasse 7
Merkmale Jugendzentren
Jugendfreizeitstätten und Jugendzentren zeichnen sich im Vergleich zu Kinder- und Jugendtreffs durch folgende Merkmale aus:*
- größere Einrichtungen
- Mittelpunktsfunktion innerhalb der sozialen Infrastruktur eines Stadtteils
- differenzierte zielgruppenorientierte Angebote
- entsprechende personelle, räumliche, materielle, finanzielle Ausstattung
- hauptamtliches pädagogisches Personal
- Kooperation mit ehrenamtlichen und nebenberuflichen Kräften
Merkmale Jugendtreffs
Kinder- und Jugendtreffs zeichnen sich im Vergleich zu Jugendfreizeitstätten und Jugendzentren durch folgende Merkmale aus:*
- Mindestens ein Raum, dessen Größe und Beschaffenheit keine Rolle spielt
- Raum zur gezielten Unterstützung neu entstandener Initiativen, die meist aus Engagement einer Gruppe Jugendlicher an bestimmten Orten entstehen
- Finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln
- Offen für alle, keine Vereins- und Mitgliedergrenzen
- Grundgedanke der Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbstorganisation
- Personelle Betreuung:
- Selbstverwaltung der Jugendlichen, eigene Gestaltung von Strukturen und Programm
- Ehrenamtliche Mitarbeiter unter fachlicher Begleitung
- Fachkräfte mit beratender und begleitender Funktion
- Dauerhafte zweckentsprechende Nutzung muss durch fachliche Betreuung gesichert sein
- Auch als Ergänzung zu Freizeitstätten für besondere Zielgruppen in bestimmten Wohngebieten
* Quelle: Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung, Handbuch „Jugendtreffs“ des Bayerischen Jugendrings

