Zusammenfassender Handlungsbedarf
Zusammenfassung der Handlungsbedarfe in den drei genannten Bereichen Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Gesetzlicher Jugendschutz und Struktureller Jugendschutz.
Handlungsbedarf
Erzieherischer Kinder und Jugendschutz
- Einsatz von mobiler und aufsuchender Jugendarbeit.
- Verstärkte Arbeit des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Bereich des Internet zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gegen gefährdende Einflüsse.
- Ergänzende suchtpräventive Ansätze im Rahmen der geleisteten Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
- Erarbeitung eines Konzeptes mit dem Ziel, Jugendkriminalität zu senken.
- Dauerhafte Absicherung der Präventionsfachkraft.
Gesetzlicher Jugendschutz
- Forcierung von Informationsveranstaltungen als sinnvolle Ergänzung zu den mehr kontrollierenden Aufgaben der Ordnungsbehörden.
- Vernetzung aller im gesetzlichen Jugendschutz arbeitenden Stellen.
- Verstärkte Kooperation mit bestehenden Jugendeinrichtungen hinsichtlich flexiblerer Öffnungszeiten sowie mit Polizeiinspektion und Amt für öffentliche Ordnung hinsichtlich Sperrzeitverkürzungen und Kontrolle des Jugendschutzgesetzes.
Struktureller Jugendschutz
- Konsolidierung und weiterer Ausbau geeigneter Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen.

