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Zusammenfassender Handlungsbedarf

Zusammenfassung der Handlungsbedarfe in den drei genannten Bereichen Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Gesetzlicher Jugendschutz und Struktureller Jugendschutz.

Handlungsbedarf

Erzieherischer Kinder und Jugendschutz

  • Einsatz von mobiler und aufsuchender Jugendarbeit.
  • Verstärkte Arbeit des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Bereich des Internet zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gegen gefährdende Einflüsse.
  • Ergänzende suchtpräventive Ansätze im Rahmen der geleisteten Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
  • Erarbeitung eines Konzeptes mit dem Ziel, Jugendkriminalität zu senken.
  • Dauerhafte Absicherung der Präventionsfachkraft.

Gesetzlicher Jugendschutz

  • Forcierung von Informationsveranstaltungen als sinnvolle Ergänzung zu den mehr kontrollierenden Aufgaben der Ordnungsbehörden.
  • Vernetzung aller im gesetzlichen Jugendschutz arbeitenden Stellen.
  • Verstärkte Kooperation mit bestehenden Jugendeinrichtungen hinsichtlich flexiblerer Öffnungszeiten sowie mit Polizeiinspektion und Amt für öffentliche Ordnung hinsichtlich Sperrzeitverkürzungen und Kontrolle des Jugendschutzgesetzes.

Struktureller Jugendschutz

  • Konsolidierung und weiterer Ausbau geeigneter Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen.