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Soziale Trainingskurse

Maßnahmenart

Soziale Trainingskurse

Rechtsquelle

§ 10 JGG Absatz 1,  Ziffer 6
§ 29 SGB VIII

Ansatz: Jugendliche Straftäter sollen statt Jugendarrest eine gruppenpädagogisch ausgerichtete „Bewährungsphase“ durchstehen, die durch richterliche Entscheidung oder im Bewährungsverfahren angeordnet wird.

Finanzierung

Die gfi übernimmt derzeit die Durchführung der sozialen Trainingskurse zu einem Festpreis pro Kurs.
Bei der Finanzierung ist eine Mischform möglich: Über die Regierung kann auf Antrag des durchführenden Trägers eine Förderung als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt werden.
Diese ist eine Förderung von Maßnahmen der Erziehungshilfe gegen Straffälligkeit (Jugendgerichtshilfe) und Gewalt und sieht hier besonders die Förderung von Personalkosten bei ambulanten Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe (§ 2 Abs. 3 Nr. 8, § 52 SGB VIII, §§ 38, 10 JGG), unter die auch die sozialen Trainingskurse fallen, vor.
Die verbleibenden Kosten nach Abzug des Zuschusses teilen sich die kooperierenden Jugendämter anteilig ihrer Teilnehmerbeschickung.

Klientel

Zielgruppe sind wiederholt straffällig gewordene und gesellschaftlich unzureichend integrierte Jugendliche bzw. Jugendliche, die aufgrund von Anpassungsschwierigkeiten diese Integration noch nicht bewältigen können.

Zuweisungskriterien sind ferner gering ausgeprägtes Normbewußtsein, defizitäre Konfliktlösungsstrategien, Sozialisationsdefizite, geringe Frustrationstoleranz, ein passives, konsumorientiertes Freizeitverhalten und eine gering entwickelte Handlungskompetenz.

Jugendliche mit starken psychischen Auffälligkeiten und massiven Drogenproblemen sind für einen sozialen Trainingskurs eher ungeeignet. Eine richterliche Weisung ist geeignet für jugendliche Mehrfach- und Wiederholungstäter und dient insbesondere als pädagogische Alternative zum Freiheitsentzug.

Mitarbeiter

Zwei erfahrene, pädagogische MitarbeiterInnen/TrainerInnen der gfi.

Zeitraum

Der soziale Trainingskurs dauert 6 Monate. Es gibt zwei Ablaufmodelle: Entweder ein Treffen in der Woche (Samstags, Dauer: 6 Stunden) oder zwei Treffen in der Woche (zwei Abende unter der Woche mit jeweils 3 Stunden Dauer). Das Modell ergibt sich aus der Zusammensetzung der Gruppe.
Pro Kurs sind maximal 10 Teilnehmer möglich.

Einzugsgebiet

Stadtgebiet Schweinfurt, Stadtgebiet Haßfurt, Landkreis Haßfurt, Stadtgebiet und Landkreis Bad Kissingen, Stadtgebiet Bad Neustadt und Landkreis Rhön-Grabfeld, wobei an eine Kooperation von Schweinfurt mit Haßfurt und eine Kooperation von Bad Kissingen und Bad Neustadt angedacht ist.

Inhalte und Methoden

Einsatz von gesprächs-, handlungs- und erlebnisorientierten Methoden

Verhaltensänderung soll durch 3 Schritte erreicht werden:

  1. internalisierte Verhaltensweisen bzw. Einstellungen sollen deutlich gemacht werden (IST-Stand)
  2. alternative Handlungsstrategien werden überlegt/erarbeitet (SOLL-Stand)
  3. die neuen Strategien werden geübt (Training, z.B. in Rollenspielen)

ei den gemeinsamen Gruppentagen können sich die Teilnehmer entweder selbst mit aktuellen Themen einbringen oder aber die Trainer geben Themen vor, die sich an den Interessen und Problemlagen der Jugendlichen orientieren (z.B. Aggression/Gewaltanwendung, Erwachsenwerden/Männlichkeit/ Weiblichkeit, Sexualität/Aids, legale und illegale Suchtmittel, aber auch lebenspraktische Tipps, wie z.B. Bewerbungshilfen).

Außerdem sollen gemeinsame Unternehmungen, wie z.B. Gruppenabende oder gemeinsamer Sport das Gruppengefüge stärken und damit das gegenseitige Vertrauen und die Akzeptanz stärken.

Handlungsbedarf

Angesichts der steigenden Jugendkriminalität sind vermehrt Alternativen zum Jugendarrest notwendig. Weitere soziale Trainingskurse sollten angeboten werden.