Soziale Gruppenarbeit
Maßnahmenart/ Rechtsquelle
§ 29 SGB VIII: Soziale Gruppenarbeit
§ 29: „Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll Eltern, Kindern und Ju-gendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Ver-haltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.“
Einrichtung/ Träger
Soziale Gruppenarbeit im eigentlichen Sinne des Gesetzes wird in Schweinfurt nur sehr begrenzt angeboten.
Derartige gruppenpädagogische Maßnahmen finden in einem festgesetzten Umfang mit klar definierter pädagogischer Zielsetzung für eine geschlossene Gruppe von älteren Kindern oder Jugendlichen statt, die aufgrund eines gemeinsamen Merkmals (Integrationsproblem, Delinquenz...) ausgewählt werden.
Ein derartiges Angebot besteht in Schweinfurt nicht.
Therapiegruppen, die an der Erziehungsberatungsstelle zum Beispiel für Kinder mit auffälligem Sozialverhalten (Aggressivität, Gehemmtheit) und Problemen bei der Impulskontrolle in geringem Umfang angeboten werden, entsprechen jedoch weder in der Methode noch in der Zielsetzung und der Zusammenstellung der Gruppen dem Ansatz der sozialen Gruppenarbeit gemäß § 29. Es handelt sich hierbei vielmehr um ein Vorgehen, das an ganz unterschiedlichen individuellen Problemstellungen der Gruppenteilnehmer ansetzt, für jedes Mitglied eigene Ziele verfolgt und wo gerade von der Verschiedenheit der Gruppenangehörigen und ihren jeweiligen Lösungsstrategien gelernt wird. Ziel ist u.a. die Erweiterung der Handlungskompetenzen, das persönliche Wachstum und die Stabilisierung in einer schwierigen sozialen und individuellen Konfliktsituation mit Hilfe der Gruppenerfahrung.
Derartige Gruppen werden an der Beratungsstelle für Eltern und Jugend je nach Bedarf und freier Mitarbeiterkapazität für 10 - 15 Kinder, meist Buben im Alter von 8 - 13 Jahren angeboten.
Gruppentherapeutische Maßnahmen richten sich immer auf den Einzelnen.
Soziale Gruppenarbeit hat ein weiter gespanntes Aufgabenfeld.
Klientel
Insbesondere ältere Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen.
Rahmenbedingungen
Soziale Gruppenarbeit erfordert angesichts der Aufgaben sehr genau definierte zeitliche und räumliche Bedingungen, die unterschiedliche Methoden in der sozialen Gruppenarbeit ermöglichen müssen. Sie dienen dem Ziel, durch soziales Lernen ältere Kinder und Jugendliche besser in die Gesellschaft zu integrieren.
Handlungsbedarf
In Schweinfurt besteht großer Bedarf für soziale Gruppenarbeit im Sinne des § 29 SGB VIII. Zwei Zielgruppen sind hier besonders zu nennen:
- Ältere Kinder und Jugendliche mit häufigen abweichenden Verhaltensweisen, Normverstößen und
- Kinder und Jugendliche von Aussiedlern und ausländischen Mitbürgern mit gravierenden Integrationsproblemen.
Die Arbeit müsste teilweise stadtteilbezogen, vor Ort wahrgenommen werden, wobei soziale Gruppenarbeit vor allen Dingen an den Brennpunkten Bergl und Deutschhof eingesetzt werden sollte.

