Sozialpädagogische Familienhilfe
Maßnahmenart/ Rechtsquelle
§ 31 SGB VIII: Sozialpädagogische Familienhilfe
Finanzierung
Die Bereitstellung Flexibler Hilfen für die Stadt Schweinfurt wird durch einen eigenen Vertrag geregelt.
Das „Haus Marienthal“ bietet Flexible Hilfen allen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, aber auch anderen Institutionen, wie z.B. Krankenkassen oder Privatpersonen an. Hier wird nach Fachleistungsstunden abgerechnet.
Träger/Amt
Das Jugendamt beauftragt freie Träger mit der Durchführung.
U.a. die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi).
Hauptleistungsträger sind nach Vereinbarung die Flexiblen Hilfen des „Haus Marienthals, Evangelische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH“.
Klientel
Zielgruppe für den Einsatz der SPFH sind Familien in belastenden Situationen (multifaktorielle Problemlagen), die nicht mehr alle Alltagsanforderungen über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Hilfestellung bewältigen können.
Charakteristisch für diese Familien ist eine Überforderung durch eine Vielzahl von meist ökonomischen, psycho-sozialen und biographischen Problemen.
Personal
In den Flexiblen Hilfen sind Diplom Sozialpädagogen beschäftigt.
Einzugsgebiet
Das gesamte Stadtgebiet Schweinfurt
Inhalte und Methoden
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Handlungsbedarf
Sozialpädagogische Familienhilfe kann durch das Angebot der freien Träger abgedeckt werden, jedoch wird fachliche Qualifizierung der Betreuer von den Trägern als notwendig erachtet.

