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Erziehungsberatung (siehe auch TB 2)

Maßnahmenart/ Rechtsquelle

§ 28 SGB VIII: Erziehungsberatung

Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Einrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

Finanzierung

  • Stadt Schweinfurt (gemäß Klientenzahl)
  • Landkreis Schweinfurt (gemäß Klientenzahl)
  • Freistaat Bayern (prozentualer Zuschuß)

Einrichtung/ Träger

Die Stadt Schweinfurt ist Träger der Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt. Die Hauptstelle ist in Schweinfurt angesiedelt. Daneben werden Außenstellen in Gerolzhofen (1x/Woche, 2 Mitarbeiter), Werneck (1x/Woche, 1 Mitarbeiterin) und Stadtlauringen (nach Bedarf) geführt.

Einzugsgebiet

Stadt und Landkreis Schweinfurt

Mitarbeiter

7 Planstellen:

  • 4 Dipl.-Psychologen (1 Stelle geteilt)
  • 4 Dipl.-Sozialpädagogen
  • 2 Verwaltungsfachkräfte (Teilzeit)

Klientel

  • Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, die gem. § 28 SGB VIII Erziehungsberatung einschließlich Trennungs- und Scheidungsberatung in Anspruch nehmen
  • Kinder und Jugendliche, denen gemäß § 35 a SGB VIII Behandlung zur  Vermeidung/Behebung seelischer Behinderung zusteht
  • Andere, an der Erziehung beteiligten Personen oder Institutionen, wie LehrerInnen und ErzieherInnen

Rahmen- bedingungen

Beratungsräume, ausgebauter Dachboden für Therapie und kontrollierte Kontakte bei Umgangsregelungen, Bewegungsraum, Werkstatt, Garten.
Im Einzugsbereich der Beratungsstelle leben derzeit ca. 35.250 Kinder und Jugendliche. Die Nachfrage nach Erziehungsberatung ist weiterhin sehr hoch, die Einrichtung ist von der Bevölkerung gut angenommen.
Problematisch ist die Situation von Kindern in hochstrittigen Scheidungsfamilien. Seit dem Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechtes ist die Nachfrage nach Hilfen und Vermittlung stark gestiegen.

Impulse

Nach den Empfehlungen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung - Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe 1999 in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollen vier Beratungsfachkräfte pro 10.000 Kinder und Jugendliche bereitgestellt werden. Die Beratungsstelle ist mit einer Ausstattung von sieben Planstellen von diesem Strukturmerkmal der Qualitätssicherung weit entfernt.
Dies bedeutet, dass angesichts des großen Einzugsbereiches, der hohen jährlichen Nachfrage und der mangelnden Alternativen im Zuständigkeitsbereich

  • Beratungs- und Therapieangebote stark eingeschränkt werden müssen,
  • Gruppenarbeit mit Kindern nur noch in wenigen Fällen, mit Jugendlichen und Eltern überhaupt nicht erfolgen kann,
  • negative gesellschaftliche Entwicklungen wie Gewalt in der Familie, Kinder- und Jugendkriminalität, Gewalt gegen Kinder nicht entsprechend aufgegriffen werden können,
  • ein vernetztes Arbeiten und präventive Maßnahmen kaum stattfinden können.

Dabei ist bereits berücksichtigt, dass die Beratungsstelle nur Schwerpunkte setzen kann, keinesfalls den Anspruch erhebt, den tatsächlichen Bedarf an Beratung und Therapie von Kindern und Jugendlichen zu befriedigen.

Inhalte und Methoden

Diagnostik, Beratung, Therapie, Begutachtung, Förderung.
Die Maßnahmen werden einzeln, in der Gruppe oder mit der ganzen bzw. Teilen der Familie durchgeführt.
Es werden auch Umgangskontakte angebahnt.

Handlungsbedarf

Für neue Aufgaben wie Trennungs- und Scheidungsberatung und Förderung von seelisch behinderten Kindern ist Personal einzustellen.

Es besteht dringender Bedarf einer weiteren Planstelle für einen Diplom-Psychologen, Schwerpunkt allgemeine Erziehungsberatung sowie Scheidungsberatung.