Betreuungsweisungen
Maßnahmenart
Betreuungsweisungen
Rechtsquelle
§ 10 JGG Abs. 1, Ziffer 5 und
§§ 30, 35, 41 SGB VIII
Der Intention des Gesetzgebers liegt die Erkenntnis zugrunde, dass jugendliche Mehrfach- und Wiederholungstäter häufig derart in individuelle und soziale Schwierigkeiten verstrickt sind, dass sie sozialpädagogische Unterstützung benötigen, um einen anderen Lebensweg einschlagen zu können.
Finanzierung
Die gfi übernimmt derzeit nach Bedarf Betreuungsweisungen und stellt Stundensätze in Rechnung. Die Finanzierung erfolgt über das Jugendamt gemäß §§ 27 ff SGB VIII.
Einrichtung/ Träger
Die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH ist ein Tochterunternehmen der Beruflichen Fortbildungszentren der bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH.
Die gfi wurde 1998 gegründet und ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Schon vor Gründung der gfi wurden bayernweit immer wieder Aufträge für Betreuungsweisungen von Jugendämtern an das bfz übertragen, so dass die gfi von den bisherigen Erfahrungen profitieren konnte und den gewohnt guten Standard bei der Durchführung der Einzelmaßnahmen weiter garantieren kann.
Klientel
Die Maßnahme wendet sich an Jugendliche, die überdurchschnittliche Schwierigkeiten in ihrer Entwicklung zur Selbständigkeit aufweisen und die bereit sind, Unterstützung durch eine Betreuungsstelle zuzulassen.
Eine richterliche Weisung ist geeignet für jugendliche Mehrfach- und Wiederholungstäter und dient insbesondere als pädagogische Alternative zum Freiheitsentzug.
Nach Maßgabe der richterlichen Weisung soll der Betreuungshelfer den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Selbständigkeit fördern (vgl. § 30 SGB VIII).
Zeitraum/ Mitarbeiter
Der Zeitraum der Betreuung entspricht der richterlichen Weisung (in der Regel 6 - 12 Monate) und richtet sich primär nach dem individuellen Hilfsbedarf.
Die/der Betreuer/in ist ein/e erfahrene/r, pädagogische/r Mitarbeiter/in der gfi.
Einzugsgebiet
Stadtgebiet Schweinfurt
Inhalte und Methoden
Die individuelle Situation des Teilnehmers ist der Ausgangspunkt aller Überlegungen. Priorität für die Entwicklung eines Aktionskonzeptes haben folgende Variablen:
- Kompetenzansatz
- Einbeziehung des Lebensumfelds, eventuell parallel weitere Hilfen in Betracht ziehen
- Aktionsplan wird in enger Absprache und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten fortgeschrieben und kontinuierlich überprüft
- Einsatz von gesprächs-, handlungs- und erlebnisorientierte Methoden
- Nutzung der Angebote des Gemeinwesens (Kultur-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten)
- Nutzung von Hilfsangeboten anderer Institutionen (Drogen-, Schuldner- oder Familienberatung)
Handlungsbedarf
Angesichts der steigenden Jugendkriminalität sind vermehrt sinnvolle Alternativen zum Jugendarrest gefragt.

