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Beratungsstelle der Diozöse Würzburg

Rechtsquelle

SGB VIII, insbesondere
§   5 Wunsch- und Wahlrecht
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, insbesondere Absatz1, Ziffern 1, 2, 3
§ 28 Erziehungsberatung; hier insbesondere die Unterstützung der Erziehungsberechtigten „bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren“

Maßnahmeart

Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung bietet Beratung für Einzelpersonen, Paare und Familien in kritischen Phasen des Lebens und in schwierigen Situationen der Partnerschaft an.

Träger / Amt

Diözese Würzburg

Klientel

Ratsuchende aus Schweinfurt und Umgebung

Beschreibung / Allgemeine Zielsetzung

Ziel des Angebots ist, zu informieren und aufzuklären, zu entlasten, Ressourcen und Selbsthilfekräfte zu wecken, der Entwicklung von dauerhaften und krankmachenden Beziehungskonflikten und psychischen Störungen vorzubeugen. Ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und im Fall der Trennung und Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Rahmenbedingungen

Die Beratungsstelle ist im 3. und 4. Stock des Bischof Stangl Hauses, Friedrich-Stein-Str. 28, 97421 Schweinfurt, untergebracht. Die Beratungsstelle verfügt über 5 Beratungsräume, 1 Sekretariat, 1 Wartezimmer, 3 Toiletten.

Personal

(Anzahl / Beruf):
4 Dipl. Psychologen  (30, 20, 19,25 und 4 Std.)
3 Dipl. Soz.pädagogen  (8, 8, 6 Std.)
2 Sekretärinnen          (je 19,25 Std.)

Inhalte und Methoden

  • Personenbezogene Themen 39 %
    (Probleme im Sozialkontakt, Minderwertigkeitsgefühle)
  • Partnerbezogene Probleme 30%
    (Unzufriedenheit mit dem Partner, Trennungswünsche, -ängste, Streitverhalten)
  • Familienbezogene Themen 20 %
    (Schwierigkeiten bei Trennung / Scheidung, Umgang mit den Eltern)
  • Gesellschaftsbezogene Themen 19 %
    (Probleme mit Arbeits-/Ausbildungssituation, finanzielle Situation)
  • Fälle mit Thematik Trennung / Scheidung 42 %
  • KJHG-Fälle 52 %
    (Alle Erziehungsberechtigten mit Kindern unter 18 Jahren, unabhängig davon, ob die Kinder mit in die Beratung kommen oder nicht)

Die Klientinnen und Klienten aus der Stadt Schweinfurt erhielten 1189 Beratungseinheiten, 52 % davon (KJHG-Fälle) entsprechen 618 Stunden.

Auf dem Hintergrund der jeweiligen therapeutischen Ausbildung finden Einzelgespräche, Paargespräche und in geringerem Umfang auch Familiengespräche statt. In dringenden Notfällen wird auch ausführlichere telefonische Beratung angeboten. Nach Bedarf und Möglichkeiten werden auch Gruppenangebote gemacht.

Handlungsbedarf

  • 1 Stelle mit ca. für therapeutische Arbeit.
  • 1 Stelle mit ca. 30 Wochenstunden für prophylaktische Arbeit (15 Stunden) und für zusätzliche Beratungsarbeit (15 Stunden).
  • Ausweitung der Verwaltungsarbeit um ca. 12 Stunden.