Allgemein
Rechtsquelle
§ 17 SGB VIII
Maßnahmenart
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Träger/Amt
Diese Beratungsaufgaben werden in Schweinfurt von verschiedenen Trägern wahrgenommen:
- Katholische Ehe-, Familien-, und Lebensberatung
- Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Diakonie
- Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt; zusätzlich besteht hier die Möglichkeit von supervidierten Umgangskontakten/Anbahnungen
- Jugendamt, einschließlich der Stellungnahmen in Familiengerichtlichen Verfahren
Klientel
Mütter und Väter, die für Kinder zu sorgen haben.
Inhalte und Methoden
Bei der Beschreibung kann es sich um kurze Informationsgespräche bis hin zu längerfristigen therapeutischen Interventionen handeln, je nach Aufgabenschwerpunkt der beteiligten Institutionen. Als Stichwort sollten hier zum Beispiel die Erziehungsberatung, familientherapeutische Interventionen und Kriseninterventionen genannt werden.
Trennung/ Scheidung
Eltern, die in Trennung oder Scheidung leben, werden in § 17 gesondert angesprochen. Nach der Änderung des Familienrechts ergeben sich hier folgende Möglichkeiten:
- Eltern, die sich für eine einvernehmliche Lösung gefunden haben, werden schriftlich auf die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, hingewiesen.
- Eltern, bei denen keine Einigung in Bezug auf das Sorgerecht, Umgangsrecht etc. besteht, werden durch das JA zu Gesprächen eingeladen. Es ist das Ziel dieser Beratung, eine von allen Beteiligten akzeptierbare Lösung zu finden, die dem Wohl des Kindes am Besten entspricht.
Gleichzeitig unterrichtet das JA das Familiengericht über die aktuelle Situation in der Familie und beschreibt, falls keine Einigung erzielt werden konnte, die unterschiedlichen Vorstellungen der getrennt lebenden Eltern und Kinder.
Umgangsrecht
Durch die Neuregelung im Familienrecht sind die Aufgabengebiete Trennungs- und Scheidungsberatung, Aufbau und Durchführung von Umgangskontakten für die Beratungsstelle neu dazugekommen. Alle Beteiligten MitarbeiterInnen weisen auf den großen Zeitaufwand hin, der für Familien in einer Trennungsphase aufgebracht werden muss und die bestehenden Kapazitäten überfordert (siehe Stichwort Erziehungsberatung).
Handlungsbedarf
- 1 Stelle mit ca. 30 Wochenstunden für therapeutische Arbeit.
- 1 Stelle mit ca. 30 Wochenstunden für prophylaktische Arbeit (15 Stunden) und für zusätzliche Beratungsarbeit (15 Stunden).
- Ausweitung der Verwaltungsarbeit um ca. 12 Stunden.

