9.2.3.4. Kindertagespflege
Maßnahmeart
Kindertagespflege
Träger/Amt
Stadtjugendamt Schweinfurt
Rechtsquelle
§ 22 ff SGB VIII
Klientel
Kinder, insbesonders in den ersten Lebensjahren (0 - 3) bis zum 14. Geburtstag (in der Regel Kinder von alleinerziehenden oder beruftätigen Eltern).
Allgemeine Zielsetzung
Förderung der Entwicklung des Kindes
Rahmenbedingungen
Die Kinder werden ganztags oder während eines Teils des Tages von einer Kindertagespflegeperson betreut. Die Betreuung erfolgt in der Regel im Haushalt der Pflegefamilie oder in extra für die Kindertagespflege angemieteten Räumen.
Durch die gesetzlichen Änderungen hat sich in der Tagespflege einiges verändert. Seit 1.6.2006 übernimmt die Koordinierungsstelle für Kinderbetreuung bei der gfi die Vermittlung und die jetzt nötige Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen.
Das Jugendamt ist für die Erteilung der jetzt erforderlichen Pflegeerlaubnis und für die Kostenübernahme zuständig.
Außerdem werden die nachgewiesenen Kosten für eine Unfallversicherung und eine angemessene Altersvorsorge vom Jugendamt bezahlt.
Personal
In der Regel werden die Kinder von Frauen betreut, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und es als persönlich wohltuende Aufgabe ansehen, kleine Kinder zu betreuen. Eine Pflegemutter kann gleichzeitig bis zu fünf Kinder aufnehmen.
Vermittlung
Koordinierungsstelle für Kinderbetreuung
Vermittlung von Tagespflegepersonen und Beratung allgemein
gfi, Londonstr. 20, 97424 Schweinfurt
Telefon: 09721/ 1724-33
Handlungsbedarf
Anpassung der finanziellen Zuwendungen
Schaffen der Voraussetzung für die Förderung nach dem BayKiBiG

