Kindertageseinrichtungen-Angebote - Einleitung
Veränderung
Veränderungen in Familie und Gesellschaft sowie die daraus resultierenden Anforderungen an die Kinder, als die zukünftigen Träger dieser Gesellschaft, erfordern bereits im vorschulischen Bereich wie auch im Grundschulalter die Unterstützung und Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen. Sie müssen die Kinder befähigen, den Anforderungen gewachsen zu sein, die später an sie gestellt werden.
Kinder brauchen mehr denn je Begegnungsorte, die Kontaktaufnahme zu anderen Kindern und soziales Lernen in der Gruppe ermöglichen, sowie Respekt und Toleranz im Umgang mit Kindern aus anderen Kulturkreisen sowie Kindern mit Behinderung.
Konzeption
Aufgabe der Tageseinrichtungen ist die ganzheitliche Bildung, erziehung und Betreuung des Kindes (§22 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII). Als familienergänzende und -unterstützende Einrichtungen sollen Kindertageseinrichtungen bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen für alle Kinder bieten. Alle Kinder, d.h. deutsche Kinder, Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder mit Behinderung, Kinder mit erhöhtem Entwicklungsrisiko und Kinder mit besonderen Begabungen sollen in Kindertageseinrichtungen gemeinsames Leben und Lernen erfahren. Das Spiel ist dabei das wichtigste Bildungsmittel und die elementare Form des Lernens.
BayKiBiG
Das neue, am 8. Juli 2005 in Kraft getretene "Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege" (BayKiBiG) löst das über 30 Jahre alte Bayerische Kindergartengesetz ab und gibt einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Krippen, Kindergärten, Kinderhorte, Netze für Kinder und Tagespflege. Die Bildungs- und Erziehungsziele sind verbindlich in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) festgelegt. Die Bedingungen der kindbezogenen Förderung sind so abgestimmt, dass Einrichtungen am besten fahren, wenn sie sich so gut wie möglich am Bedarf ihrer Kinder und Familien orientieren, dabei qualitativ so gut wie möglich Bildung, Erziehung und Betreuung realisieren und gleichzeitig ihre Ressourcen wirtschaftlich einsetzen.
BEP
Die neuesten Erkenntnisse der Hirnforschung und die vielfältigen Anforderungen die später an die Kinder gestellt werden, bilden die Grundlagen des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans.
Rechtsanspruch
Bei den Tagesbetreuungsangeboten nimmt der Kindergarten einen herausragenden Platz ein. Seit dem 01.01.1996 hat jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Der Versorgungsgrad bei den unter 3-Jährigen ist deutlich erhöht und lag am 1. Januar 2007 bei 10,1 % im Schnitt in Bayern. Zum Stichtag 01.09.2009 betrug der Versorgungsgrad für unter 3-Jährige in Schweinfurt 19,17% und liegt damit im Landesdurchschnitt.
Ein bedarfsgerechter Ausbau, auch der Plätze für Kinder unter 3 Jahren, wird angestrebt.
Öffnung
Fachlich fundierte Bildung und Erziehung kann institutionelle Grenzen überschreiten, was die Übereinstimmung von Bildungszielen, Inhalten und Prozessen im Bildungsverlauf von Kindern unterstützt. Somit sind auch die Übergänge von der Kinderkrippe zum Kindergarten wie vom Kindergarten zur Grundschule besser zu bewältigen.
Qualitätsanforderungen
Kindertagesangebote müssen sich immer neuen Qualitätsanforderungen stellen. Der strukturelle (Öffnungszeiten, Personalschlüssel, Gruppengröße u.ä.) und der inhaltliche, prozessuale Aspekt von Qualität ist zu berücksichtigen (Einbeziehung der Erfahrungswelt des Kindes mit seiner sozialen und räumlich, materialen Umwelt). Kindertagesangebote erfordern innovative Konzeptionen sowohl in der Organisation (Öffnungszeiten und -tage), im pädagogischen Angebot als auch in der Finanzierung (Sozialsponsoring).
BuErziehungspartnerschaft
Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, mit Eltern zusammenzuarbeiten und diese an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten zu beteiligen (§22 Abs. 3 SGB VIII, BEP S. 279). Als ein wesentliches Instrument dieser Bildungs- und Erziehungspartnerschaft konzipiert die kindbezogene Förderung die regelmäßige Elternbefragung als Mindeststandard der Qualitätssicherung. Diese Befragung liefert eine systematische Informationsgrundlage für die Kommunikation zwischen Eltern, pädagogischem Team und Träger.
Partizipation
"Kinder haben ein Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt zu werden...Beteiligung heißt, Kinder als Betroffene in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen und ihnen ernsthaft Einflussnahme zuzugestehen." (BEP S. 86, im Original Hervorhebungen)
Schulvorbereitende Maßnahmen
Die Kooperation mit Frühförderung, schulvorbereitenden Einrichtungen sowie den Sondertagesstätten der Förderschulen ist hier in besonderer Weise gefragt.
Qualitätssicherung
Die in der kindbezogenen Förderung als Qualitätssicherungsstandard erprobte Kinderbefragung ist eine konkrete Ausgestaltung dieses Prinzips.
Vernetzung
In Zukunft soll eine Vernetzung der Angebote für Familien mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen konzipiert werden. Stadtteilnahe Angebote in Form von Kinderhäusern, Familienzentren oder Mehrgenerationenhäusern sind anzustreben.
Frühförderung
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder bedürfen einer besonderen Förderung und sollen nach Möglichkeit in Kindertageseinrichtungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert werden, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit behindertengerechten Einrichtungen und sonderpädagogischen Hilfen durch speziell geschulte Fachkräfte ist notwendige Voraussetzung für ein gutes Gelingen.
kindbezogene Förderung
Mit der kindbezogenen Förderung wird ein fundamentaler Paradigmenwechsel vollzogen: Nicht mehr der Einrichtungstyp (Krippe, Kindergarten, Hort etc.) steht im Vordergrund, sondern das einzelne Kind.
Die kindbezogene Finanzierung orientiert sich nicht mehr an der Gruppe, sondern am einzelnen Kind. Aus der Multiplikation des sogenannten Basiswertes mit Zeit- und Gewichtungsfaktoren ergibt sich eine kindbezogene Leistungspauschale, die in gleicher Höhe von Staat und Kommune zu leisten ist.
Die Höhe der Finanzierung variiert mit der Betreuungszeit und den besonderen Bedürfnissen des Kindes (behinderte Kinder, Kinder aus Familien nichtdeutscher Herkunft). Um den Besonderheiten der Altersgruppen gerecht werden zu können, enthält die kindbezogene Förderung Gewichtungsfaktoren für unter 3-Jährige und Schulkinder (bisher nur im Hort) in der Einrichtung.
Leistungspauschale=BasiswertxZeitfaktorxGewichtungsfaktor
FED
Der Familien Entlastende Dienst (FED) bietet Entlastung oder Hilfe bei Verhinderung der Pflegeperson an durch Vermittlung von qualifizierten Betreuungspersonen.

