Inobhutnahme
Rechtsquelle
§§ 42 und 43 SGB VIII
Maßnahmenart
Inobhutnahmen
Träger/Amt
Stadtjugendamt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, Tel.: 09721 / 51 - 411, 51 - 688
Klientel
Kinder und Jugendliche; wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl gegeben ist oder wenn Minderjährige um ihre Inobhutnahme bitten.
Allgemeine Zielsetzung
- Gewährung von Schutz, Betreuung, Versorgung und Beratung
- Vermittlung von Hilfen und Unterstützungen bei Gefährdung des Kinderwohls
- vorläufige Wahrnehmung des Rechts auf Beaufsichtigung, Erziehung und Aufenthaltsbestimmung
Rahmen- bedingungen
Unterbringung und Versorgung der Minderjährigen in Bereitschaftspflegefamilien oder in den Einrichtungen Antonia-Werr-Zentrum in St. Ludwig (Mädchen) und Ev. Kinder- und Jugendhilfe in Würzburg (Jungen)
Personal
Inobhutnahmen werden durch die Bezirkssozialpädagogen/innen des Stadtjugendamtes durchgeführt
(siehe dazu auch hier)
Inhalte und Methoden
- enge Kooperation mit Polizei und Inobhutnahmestellen erforderlich
- Erarbeitung von Perspektiven zur Rückkehr in die Familie oder alternativer Erziehungs- und Betreuungsmaßnahmen
Handlungsbedarf
Keiner

