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Inobhutnahme

Rechtsquelle

§§ 42 und 43 SGB VIII

Maßnahmenart

Inobhutnahmen

Träger/Amt

Stadtjugendamt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, Tel.: 09721 / 51 - 411, 51 - 688

Klientel

Kinder und Jugendliche; wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl gegeben ist oder wenn Minderjährige um ihre Inobhutnahme bitten.

Allgemeine Zielsetzung

  • Gewährung von Schutz, Betreuung, Versorgung und Beratung 
  • Vermittlung von Hilfen und Unterstützungen bei Gefährdung des Kinderwohls
  • vorläufige Wahrnehmung des Rechts auf Beaufsichtigung, Erziehung und Aufenthaltsbestimmung

Rahmen- bedingungen

Unterbringung und Versorgung der Minderjährigen in Bereitschaftspflegefamilien oder in den Einrichtungen Antonia-Werr-Zentrum in St. Ludwig (Mädchen) und Ev. Kinder- und Jugendhilfe in Würzburg (Jungen)

Personal

Inobhutnahmen werden durch die Bezirkssozialpädagogen/innen des Stadtjugendamtes durchgeführt
(siehe dazu auch hier)

Inhalte und Methoden

  • enge Kooperation mit Polizei und Inobhutnahmestellen erforderlich
  • Erarbeitung von Perspektiven zur Rückkehr in die Familie oder alternativer Erziehungs- und Betreuungsmaßnahmen

Handlungsbedarf

Keiner