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Frauenhaus (Kinder)

Rechtsquelle

Artikel 2 Grundgesetz

Maßnahmenart

Beratung, Unterstützung, Schutz und Unterkunft für bedrohte und misshandelte Frauen mit und ohne Kindern.

Träger/Amt

Frauen helfen Frauen e.V. Schweinfurt
Beratungsstelle: Luitpoldstr. 30, 97421 Schweinfurt, Tel. 09721/786030

Klientel

Frauen mit und ohne Kindern aus der Region III
(Region III: Die Landkreise Schweinfurt, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Haßberge und die Stadt Schweinfurt)

Inhalte

  • Telefonische und persönliche Beratung von hilfesuchenden Frauen
  • Rufbereitschaft „Rund-um-die-Uhr“, Krisenintervention
  • Fachliche Beratung und Begleitung der im Haus oder in der Wohnung lebenden Frauen
  • Fachliche Unterstützungs- und Betreuungsangebote für die direkt oder indirekt von Gewalt betroffenen Kinder
  • Nachgehende Arbeit mit ehemaligen Frauenhausbewohnerinnen in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Beratungsstellen sowie den zuständigen Einrichtungen und Diensten
  • Präventive Arbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit

Handlungsbedarf

Handlungsbedarf aus der Sicht der Institution

Für eine kontinuierliche, intensive pädagogische Arbeit mit den Kindern ist eine zweite Vollzeitstelle im Kinderbereich erforderlich. Nur so können regelmäßige Unterstützungsmaßnahmen zur Verarbeitung der erlebten Situation angeboten und ansatzweise eine nachgehende Arbeit mit den Mädchen und Jungen geleistet werden.

Die Arbeit ist durch die ständige Fluktuation, die große Altersspanne und die unterschiedliche kulturelle Herkunft der Kinder gekennzeichnet.

In den Jahren 1995 bis 2000 waren jährlich durchschnittlich 58 Frauen und 83 Kinder im Frauenhaus. 73 % der Frauen kamen mit Kindern. Täglich wohnten in diesem Zeitraum durchschnittlich 13 Kinder im Frauenhaus. Die durchschnittliche Verweildauer der Kinder betrug 57 Tage.