9.4.4.1 Allgemein
Rechtsquelle
§ 35 a SGB VIII
Maßnahmenart
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall
- in ambulanter Form,
- in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
- durch geeignete Pflegepersonen und
- in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen gewährleistet.
Einrichtungen / Träger
Ambulante Hilfen durch Beratungsstelle für Eltern und Jugend sowie freie Träger
Beispiel eines umfassenden Angebots:
Überregionales Beratungs- und Behandlungszentrum St. Josef Würzburg mit
- geschlechts- und altersgemischten Kindergruppen (7 - 14 Jahren) mit jeweils 7 Kindern
- eine Kurzzeit- und Intensivgruppe mit 6 Kindern;
- eine Außenwohngruppe mit 4 Kindern / Jugendlichen
- zwei Gruppen mit je 8 jugendlichen Mädchen (13 - 18 Lebensjahre)
- eine Außenwohngruppe mit 4 jugendlichen Mädchen / jungen Erwachsenen (16 - 21 Lebensjahre).
Klientel
Kinder und Jugendliche, die aufgrund schwerer Erlebnis- oder Verhaltensstörungen, Lern- und Leistungsprobleme und andere psychische Auffälligkeiten stationärer psychotherapeutisch-heilpädagogischer Behandlung bedürfen.

