Allgemeine Ziele
Die Grenzen zwischen Anpassung und Neuentwurf im Rahmen der Fort-schreibung sind oft fließend (zum Beispiel eine neue notwendig gewordene Einrichtung).
Als Regelfall für die Fortschreibung gilt es jedoch unter ständiger Beobachtung der laufenden Maßnahmen*
Ziele
- festzustellen, wieweit die Umsetzung der einzelnen Ziele vorangegangen ist,
- zu überprüfen, ob die Problemsicht angemessen war und die Prognosen sich bewahrheitet haben bzw. der gewählte Weg zur Problemlösung geeignet ist, und
- festzustellen, ob und inwieweit Korrekturen angebracht sind bzw. was weiterhin zu tun ist. Hierbei sind sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte zu beachten.
* Bayerisches Landesjugendamt „Überlegungen zur örtlichen Jugendhilfeplanung“

